Um die Errichtung oder Modernisierung von Kleinkläranlagen zu unterstützen, bietet der Freistaat Thüringen finanzielle Zuschüsse an. Diese Förderung basiert auf der Richtlinie, die das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt am 24.01.2013 ins Leben gerufen hat. Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Förderoptionen für Ihre Kleinkläranlage geben. Für detaillierte Informationen zu den Fördermitteln und dem Antragsverfahren stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Die Förderung konzentriert sich auf den Ersatzneubau vollbiologischer Kleinkläranlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe. Dies gilt insbesondere für Gebiete, die laut dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an das kommunale Kanalnetz angeschlossen werden. Eine wesentliche Bedingung für die Förderfähigkeit ist, dass die Kleinkläranlage über eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verfügt. Nicht förderfähig sind Anlagen, die im Rahmen neuer Bauprojekte (Hausneubau) errichtet werden.
Die Fördermittel können sowohl vom Bauherrn für die Errichtung oder Nachrüstung der Anlage als auch von der Gemeinde oder dem Zweckverband für damit verbundene Organisations- und Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Voraussetzungen für die Förderung beinhalten das Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Indirekteinleitungsvereinbarung, die Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung oder Nachrüstung durch ein Abnahmeprotokoll des Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung sowie das Bestehen eines Wartungsvertrags mit einer qualifizierten Fachfirma für Kläranlagenwartungen.
Wichtig ist, dass die Fördermittel nur für Maßnahmen gewährt werden, die noch nicht begonnen haben. Der Beginn der Maßnahme markiert den Startpunkt der Bau- oder Nachrüstungsarbeiten an der Kleinkläranlage. Um eine Förderung zu erhalten, muss daher der Antrag auf Fördermittel gestellt werden, bevor mit den Bauarbeiten oder der Nachrüstung begonnen wird. Dies stellt sicher, dass die Fördermittel gezielt für geplante und noch nicht umgesetzte Projekte eingesetzt werden und unterstützt die Bauherren bei der Finanzierung dieser Vorhaben.
Zusammenfassend ist die Förderung für Kleinkläranlagen eine wichtige Unterstützung für Bauherren und Gemeinden, um umweltfreundliche und nachhaltige Abwasserentsorgungssysteme in Gebieten ohne Anschluss an die kommunale Kanalisation zu realisieren. Durch die Einhaltung der genannten Voraussetzungen und Richtlinien kann eine effiziente und ordnungsgemäße Abwasserbehandlung sichergestellt werden, die sowohl ökologischen als auch gesetzlichen Anforderungen entspricht. ( diese Texte wurde KI generiert)
Anbei ein Link zur besseren Übersicht : Thüringer Aufbaubank