Fachgerecht, DWA-zertifiziert, schnell und günstig - unser Angebot als Servicepartner für Sie
Um eine ausreichende Reinigungswirkung und den ordnungsgemässen Betrieb der vollbiologischen Kleinkläranlage zu gewährleisten, ist es nötig, dass eine regelmässige Wartung durch eine Fachfirma wie uns durchgeführt wird.
Mindestens zweimal jährlich (laut bauaufsichtlicher Zulassung der Anlage) sollte die Betriebsfähigkeit und die Reinigungsleistung der Anlage überprüft werden. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf eventuelle Verstopfungen, Aufstau, Ablagerungen, undichte Stellen und bauliche Schäden zu richten.
Näheres finden Sie in der Thüringer Verordnung über Anforderungen an Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen (Thüringer Kleinkläranlagenverordnung - ThürKKAVO -).
Mit dem Telemetriemodul von utp (die erste Kleinkläranlage ohne Betreiberkontrollen* - bauaufsichtlich zugelassen) braucht sich der Betreiber um diese Aufgaben nicht mehr zu kümmern, da die Überwachung automatisch erfolgt. Störungen werden frühzeitig erkannt und können so umgehend behoben werden.
Bei Vorliegen des Nachweises, dass die Anlage seit mindestens 2 Jahren stabil läuft, ist darüber hinaus die Wartung durch das Service-Unternehmen nur einmal jährlich nötig.
*Optional zu klärofix erhältlich
Betreiber einer Kleinkläranlage sind zu folgenden Kontrollen verpflichtet:
Text Generiert mit Hilfe von KI